
(...) Wir nehmen die Herausforderung des internationalen Terrorismus sehr ernst und sind bereit, auf dem Boden des Grundgesetzes konstruktiv über angemessene und sinnvolle Maßnahmen zu beraten. Wir sind aber nicht bereit, Bundesverfassungsgerichtsurteile zu missachten, das Abwägungsverbot in Bezug auf Menschenleben außer Kraft zu setzen und einer Amerikanisierung des deutschen Rechtes zum Beispiel mit Einführung eines Quasiverteidigungsfalles bei terroristischer Bedrohung Vorschub zu leisten. (...)