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Frage von Volker L. •

Frage an Dirk Niebel von Volker L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Niebel,
am 16.01.2013 wird im Innenausschuss des Bundestages die Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes erörtert. Der Entwurf der Bundesregierung wird verschärft durch einen Änderungsantrag der CDU/CSU und FDP. Beide werden sowohl vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI), als auch vom DGB kritisch bewertet. Der BfDI äußert: „Der von der Bundesregierung 2011 beschlossene Entwurf enthielt viele Schwachstellen. Die nunmehr vorgeschlagenen Änderungen … bringen … überwiegend aber Verschlechterungen für den Datenschutz der Beschäftigten“.
Im Besonderen bewirken folgende Punkte eine erhebliche Verschlechterung des Arbeitnehmerdatenschutzes:
1. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sollen zukünftig eine Datenverarbeitung auch ohne Einwilligung oder gesetzliche Grundlage rechtfertigen: Der Schutz meiner Daten als Beschäftigter wird zur Verhandlungssache zwischen Arbeitgebern, Gewerkschaften und Betriebsräten
2. Sie schaffen eine Möglichkeit Daten eines Bewerbers mit dessen Einwilligung bei Dritten zu erheben. In einer Bewerbungssituation hat der Bewerber faktisch keine andere Möglichkeit als seine Einwilligung zu geben. Statt auf Grundlage der arbeitsrechtlich klar geregelten Zeugnisse urteilen zu müssen, kann nun der potentielle Arbeitgeber einfach nach „freiwilligem Einverständnis“ des Bewerbers den alten Arbeitgeber als sonstigen Dritten befragen.
3. Wie der BfDI ebenfalls darstellt, wird es dank des Gesetzentwurfes zu einem erheblichen Ausbau der Videoüberwachung kommen.
Es gibt eine Reihe weiterer Punkte im Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag, die den Datenschutz der Arbeitnehmer erheblich einschränken.
Meine erste Frage an Sie lautet: Wird die FDP auch in anderen Bereichen Einschränkungen des Datenschutzes und somit der Bürgerrechte einfordern?
Meine zweite Frage lautet: Sofern dieser Entwurf mit den vorgeschlagenen Änderungen im Bundestag zu Abstimmung kommt – wie werden Sie abstimmen?

Mit freundlichem Gruß

Volker Lehnert

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Lehnert,

unser Ziel war und ist, rechtsklare Regelungen zu treffen, die im strukturellen Ungleichgewicht zwischen dem abhängig Beschäftigten und dem Arbeitgeber einen angemessenen Interessenausgleich ermöglicht. Es ging darum, nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Vorgaben zu machen, die für alle Beteiligten zu einem fairen Interessenausgleich führen. Vorgaben, die bislang in Betriebsvereinbarungen getroffen werden mussten, sind im Gesetz enthalten und werden dort verbindlich geregelt.

Die FDP-Fraktion setzt sich für ein hohes Datenschutzniveau und Rechtssicherheit für alle Beteiligten ein. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass der vorgelegte Gesetzentwurf in der Form, die er durch die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen erhalten sollte, ausgewogene und interessengerechte Regelungen enthält. Die CDU/CSU-Fraktion hat weiteren Gesprächsbedarf festgestellt. Es steht zu befürchten, dass die vorgeschlagene Lösung in dieser Wahlperiode nicht mehr verabschiedet werden kann, die den Arbeitgebern nach wie vor die Möglichkeit eröffnet hätte, die erforderlichen Daten zur Durchführung von Arbeitsverhältnissen, zur Leistungsbewertung von Beschäftigten oder zur Bekämpfung von Straftaten, Korruption oder Geheimnisverrate sowie zur Absicherung ihrer legitimen Interessen an hoher Produktqualität, Eigentumsschutz oder wesentlicher Betriebsabläufe in einem verhältnismäßigen Rahmen zu erheben. Wir werden unsere Vorschläge für einen fairen Interessenausgleich auch zukünftig vertreten.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Niebel