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Dirk Niebel
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Frage von Monika L. •

Frage an Dirk Niebel von Monika L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Niebel,
wann werden Sie einen Gesetzentwurf erstellen und durchbringen, der endlich die Möglichkeit der direkten Demokratie gibt, also Volksabstimmungen.
Agumente wie, die Erarbeiter des GG haben dies ausgeschlossen, um Weimarer Verhältnisse auszuschliessen waren nach dem Kriege sicher angeraten, gelten doch aber heute nicht mehr. Oder siehen die Politiker unsere vielgepriesene Demokratie doch nicht so sicher und anfällig?
Wenn ja, weshalb?
Wenn nein, dann wird es doch Zeit mit Volksabstimmungen.
Betrachten Sie persönlich Länder in der EU, in denen Volksabstimmungen zugelassen sind, als demokratisch gefährdet?

Monika Lenz

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Lenz,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25. Oktober 2009. Dirk Niebel hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Im Koalitionsvertrag mit der CDU und der CSU haben wir Liberalen vereinbart, dass wir die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung an der demokratischen Willensbildung stärken wollen. Dazu werden wir das Petitionswesen weiterentwickeln und verbessern. Bei Massenpetitionen werden wir über das im Petitionsausschuss bestehende Anhörungsrecht hinaus eine Behandlung des Anliegens im Plenum des Deutschen Bundestags unter Beteiligung der zuständigen Ausschüsse vorsehen.

Unabhängig davon sind wir Liberalen der Meinung, dass der Bürger sich vor allem in seinem unmittelbaren Umfeld stärker an Entscheidungen beteiligen können muss. Es ist kein Schaden für die repräsentative Demokratie, sondern eine positive Ergänzung, wenn Schlüsselentscheidungen für das deutsche Volk auf allen Ebenen von ihm selbst unmittelbar getroffen werden. Einer Inflation von Volksentscheiden kann durch entsprechende Hürden in der Verfassung vorgebaut werden.

Die Bürgerinnen und Bürger sollten das Recht haben, die ihnen nächsten und die für ihre Repräsentation bedeutsamsten Vertreter, Bürgermeister, Landräte und auch den Bundespräsidenten in Direktwahl zu bestimmen. Eine Amtszeit des Bundespräsidenten von sieben statt bisher fünf Jahren ohne Möglichkeit der Wiederwahl würde zugleich das Amt soweit als möglich von parteitaktischen Erwägungen frei halten. Die Menschen wollen grundsätzlich einen Bürgerpräsidenten – keinen Parteienpräsidenten.

Das Mittel der Volksabstimmung, ebenso wie das des Volksbegehrens und des Volksentscheids, wird in den Bundesländern erfolgreich praktiziert. Für die Einführung dieser Form der direkten Demokratie auf Bundesebene bedarf es allerdings einer Grundgesetzänderung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestages und der Zustimmung des Bundesrates. Beides ist im Augenblick nicht in Sicht. Die Regierungskoalition wird aber zur Grundgesetzergänzung das Gespräch mit den anderen Fraktionen im Bundestag suchen.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Metzner