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Frage von Frank J. •

Frage an Dirk Niebel von Frank J. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordnter Niebel,

mit Bedauern habe ich heute Kenntnis von der Verweigerungshaltung des BM Scholz bezüglich der Fortführung der Optionskommunen im Rechtskreis SGB II erhalten.

Direkt macht er bekanntlich die CDU/CSU BT Fraktion für die unterbliebene Weiterführung der Option verantwortlich.

Sehen Sie eine Lösungsmöglichkeit in diesem Sinne noch zeitnah in 2009 ?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Jüttner,

ich habe der Bundesregierung bereits die Frage gestellt, ob sie einen Widerspruch in der Ankündigung von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz, die Option für 69 Optionskommunen im SGB II nicht bis 2013 zu verlängern, zum Koalitionsvertrag sieht. Im Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 ist eine „Vertrauensklausel für optierende Kommunen“ festgeschrieben, dass, wenn es „bei der in 2008 anstehenden Evaluation zu keiner gemeinsamen Bewertung und Schlussfolgerung der Koalitionspartner kommen wird, die derzeit geltende gesetzliche Regelung für Kommunen zu optieren im bisherigen Umfang nach dem 31.12.2010 um weitere drei Jahre verlängert“ wird.

Der Arbeitsminister hat die Chance leider nicht genutzt, das Betreuungschaos in der Grundsicherung für Arbeitsuchende in den Arbeitsagenturen, Kommunen oder Argen zu beseitigen. Das herrschende Chaos haben die schwarz-rote Bundesregierung und insbesondere der Bundesarbeitsminister zu verantworten.

Die FDP-Bundestagsfraktion hatte sich schon im Gesetzgebungsverfahren zum SGB II für eine stärkere Verantwortung der Kommunen bei der Betreuung Langzeitarbeitsloser eingesetzt. Grundsätzlich sollen die Kommunen mit der Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II betraut und die Finanzbeziehungen grundgesetzlich abgesichert werden. Die Befristung der Optionsregelung soll unverzüglich aufgehoben und zusätzliche Optionsmöglichkeiten eingerichtet werden. Auch eine Rechtsaufsicht des Bundes darf nicht dazu führen, dass die Kommunen gegängelt werden. Dies machen wir auch in allen Anhörungen und Gremiensitzungen deutlich.

Wahrscheinlich ist in dieser Legislaturperiode nicht mehr mit einer zukunftsfähigen Neuorganisation der SGB II-Trägerstruktur zu rechnen. Die FDP-Bundestagsfraktion wird keinem Gesetz zustimmen, bei dem nicht die Kommunen, die optieren wollen, diese Chance bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Niebel