
(...) Ein weiteres Ziel der Reform ist, die mit der bisher geltenden Rechtslage verbundene Benachteiligung der nichtehelichen Kinder in der Frage des Betreuungsunterhalts abzubauen. Bereits der auf Drängen der Union im Frühjahr 2007 gefundene Kompromiss hatte vorgesehen, die Dauer des Betreuungsunterhalts weitgehend anzupassen. Daher erhalten sowohl geschiedene als auch nicht verheiratete Mütter in Zukunft mindestens drei Jahre lang Unterhalt für die Betreuung eines gemeinsamen Kindes. (...)