(...) Zudem konnte - laut Statistik des Kraftfahrtbundesamtes - bei neuen Krafträdern nach 24 Monaten ein höherer Anteil an erheblichen Mängeln als bei neuen Pkw nach 36 Monaten festgestellt werden. Vor diesem Hintergrund ist eine Verlängerung der HU-Frist für neu in den Verkehr kommende Krafträder von 24 auf 36 Monate nicht ratsam. (...)
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