
(...) Auch in anderen Bundesländern war und ist es bei Studierenden gängige Praxis, während der Examensphase Urlaubssemester zu nehmen, um später auf eine möglichst geringe Fachsemesterzahl und Studiendauer verweisen zu können oder um keine Studiengebühren zu zahlen. Der Ihnen gegenüber seitens der Hamburger Universitätsverwaltung getätigte Hinweis auf die Möglichkeit eines Urlaubssemesters ist also keineswegs „lapidar“ oder gar unrichtig, sondern stellt bundesweit für Studierende in der Examensphase einen gangbaren Weg dar, die Fachsemesterzahl zu deckeln bzw. die Zahlung von Studiengebühren auszusetzen. (...)