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Dietrich Hanschel
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Frage von Max L. •

Frage an Dietrich Hanschel von Max L. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Hanschel,

im Wahlprogramm der SPD steht, dass eine zentrale Herausforderung der Brandenburger
Wirtschaft die Gewinnung von Fachkräften sei und somit kleinere Betriebe bei der Ausbildung von Nachwuchs unterstützt werden sollten.

Wie soll diese Unterstützung aussehen und wie sollte dem Fachkräftemangel im Handwerk, nebst genannter finanzieller Erleichterungen (Abschaffung der Meistergebühren etc.), Ihrer Meinung nach entgegengewirkt werden?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lehmann,

da unser Wahlprogramm zu der von Ihnen angesprochenen Thematik etwas unkonkret ist, war ich für die Beantwortung Ihrer Anfrage war ich auf eine Zuarbeit angewiesen.

Im Folgenden finden Sie eine Stellungnahme zu Fragen, die uns aus dem Bereich der Handwerkerschaft gestellt wurde.

Ich hoffe, Ihnen damit weiter geholfen zu haben.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte erneut an mich.

Mit freundlichen Grüßen
Dietrich Hanschel
 

1. Was kann getan werden, um eine Senkung der Strompreise für das produzierende Handwerk und den Mittelstand zu erreichen?

Hohe Strompreise belasten vor allem Haushalte mit geringem Einkommen und den Mittelstand sowie Unternehmen, die nicht aufgrund ihrer hohen Energieintensität von der besonderen Ausgleichsregelung beim EEG profitieren. Für eine gerechtere Verteilung der Energiekosten sollten einerseits die Netzentgelte und andererseits die Umlagen und Abgaben im Energiesektor systematisch überprüft werden. Zur Entlastung der mittelständischen Unternehmen, die die volle EEG-Umlage zahlen, sollte die EEG-Umlage gesenkt werden. Ein Vorschlag wäre, die Vergütung für neu errichtete Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien und/oder die Kosten für Privilegierungen der energieintensiven Industrie nicht mehr von den Stromverbrauchern, sondern aus dem Staatshaushalt zu finanzieren.

2. Welches bürokratische "Monster" belastet Mittelstand und Handwerk aus Ihrer Sicht so stark, dass es in der nächsten Legislaturperiode abgeschafft werden sollte?

Entlastungen von Berichts-, Melde- und Auskunftspflichten sind Aufgaben, welche sich nicht sofort erreichen lassen. Hier ist eine kontinuierliche Arbeit auf allen Ebenen der Gesetz- und Verordnungsgeber erforderlich. Auf Bundesebene sind seit 2015 zwei Bürokratieentlastungsgesetze verabschiedet worden, ein Drittes wird derzeit vorbereitet. Die Länder sind hier über den Bundesrat an der Gesetzgebung beteiligt. Im Land Brandenburg wird bei jedem Landesgesetz und Richtlinien für Förderprogramme immer darauf geachtet, den bürokratischen Aufwand für Mittelstand und Handwerk so gering wie möglich zu halten. Entlastungen gibt es auch durch die zunehmende Einführung elektronischer Verfahren oder durch gezielte Beratung der Unternehmen. Dieser Weg wird auch zukünftig fortgesetzt. Es ist aber gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass jede Berichts- und Auskunftspflicht nicht zum Selbstzweck eingeführt wurde, sondern auch zumeist ihre Berechtigung haben. Nur wenn der  Staat über hinreichende Informationen verfügt, kann er auch die optimalen Rahmenbedingungen setzen. Dabei ist stets wohlüberlegt zwischen Aufwand und Nutzen abzuwägen. Ich gebe gerne zu, dass hier noch Luft für Entlastungen vorhanden ist!

3.  Welche Maßnahmen würden Sie ergreifen, um Unternehmensübergaben in Mittelstand und Handwerk wirksam zu fördern?

Hier haben wir bereits eine ganze Menge von auf den Weg gebracht. Unterstützungsangebote auf Landesebene bieten u.a. die Existenzgründungsrichtlinie, das Beratungsangebot "unternehmensWert:Mensch", der Businessplan Wettbewerb Berlin Brandenburg, das Projekt deGUT (Deutsche Unternehmer- und Gründertage), die Unternehmensbörse nexxt-change, die Unternehmensnachfolgerichtlinie (voraussichtlich ab Mai 2019) sowie die Meistergründungsprämie.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten auf Landesebene sind u.a. gegeben durch den Mikrokredit Brandenburg, die Möglichkeit zur Erweiterung der Eigenkapitalbasis über die MBG Berlin-Brandenburg GmbH, den Brandenburg-Kredit Gründung der ILB und KfW, die Bürgschaften der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH sowie die Gründung innovativ, GRW-G oder ProFIT Brandenburg.

Die v. g. Möglichkeiten sollen in den nächsten Jahren fortgeführt und ggf. weiter optimiert werden.