Frage an Dietrich Birk von Gerhard M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Birk
Ihre antwort auf meine frage war doch sehr am Thema vorbei gegangen. Da es mir gerade in unserer Zeit der notwendigen Reformen, auch für die Altersabsicherung, wichtig erscheint, werde ich meine Frage noch einmal stellen. Ich frage nicht nach irgend einer privaten Zusatzversicherung sondern von den staatlich geförderten vermögenswirksamen Leistungen nach § 15 Abs.1 des 5. VermBG,§ 5 VermBDV 1994.
Diese Verträge werden vom Staat, je nach Familienstand, mit der sogenannten "Arbeitnehmer Sparzulage" mehr oder minder gefördert. Meine frage war, warum lässt der Staat zu, dass von den Erträgen dieser erbrachten Leistungen plus den staatlichen Zuschüssen die Anlage-Institute in der Regel mehr als die hälfte einbehalten dürfen?
Vorab besten Dank für Ihre Antwort,
Mit freundlichen Grüßen Gerhard Micko