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Dietrich Birk
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Frage von Anne K. •

Frage an Dietrich Birk von Anne K. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Birk,

zu folgenden zwei Themen hätte ich gerne Ihre Meinung gewusst: 1. Atomausstieg und 2. Gentechnik.

1. Beim Thema Atomausstieg scheinen die Meinungen Ihrer Partei auseinander zu gehen. Daher meine Frage explizit an Sie: Werden Sie in der nächsten Legislaturperiode ggf. gegen Parteifreunde dafür kämpfen (!), dass am Atomausstieg festgehalten wird, die Laufzeiten NICHT verlängert werden und definitiv keine neuen AKW gebaut werden?

2. Wie stehen Sie zum Thema Gentechnik? Würden Sie sich dafür einsetzen, dass Baden-Württemberg ein gentechnikfreies Anbaugebiet wird? Glauben Sie tatsächlich, ein Nebeneinander von Gentechnik und gentechnikfreiem Anbau sind möglich? Wie stehen Sie zum Punkt Haftbarmachung von Bauern, deren genmanipuliertes Saatgut auf Felder normalen Saatguts übertritt?

MFG
A. Kißling

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Kißling,

vielen Dank für Ihre Mail-Anfrage vom 16.03.2006 zu den Themen Energiepolitik und Gentechnik. Gerne möchte ich Ihnen im Folgenden darauf antworten.

Zum Thema Energieversorgung:

Eine zuverlässige, preiswerte und umweltfreundliche Energieversorgung ist für die Wirtschaft und die privaten Haushalte unseres Landes unverzichtbar. Wir nehmen den Umweltschutz und die Bewahrung der natürlichen Ressourcen für kommende Generationen ernst. Deshalb setzen wir uns bei der Stromerzeugung für einen ausgewogenen Energiemix ein, der alle wirtschaftlich nutzbaren Energieträger berücksichtigt.

Wir fördern den Ausbau regenerativer Energien. Seit 1991 fördert die Landesregierung gezielt Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien. Bis zum Jahr 2004 wurden hierfür 189 Millionen Euro an Fördergeldern aufgewendet. Daneben bietet das Land in seinen Universitäten und Fachhochschulen zahlreiche Studiengänge zum Themenbereich "regenerative Energien". Die CDU wird diese Politik fortsetzen.

Erneuerbare Energien sind in ihrer Nutzung von den Gegebenheiten der Natur abhängig. Die verschiedenen Technologien müssen daher dort zum Einsatz kommen, wo sie auch optimal genutzt werden können. In Baden-Württemberg ist dies vor allem bei der Geothermie, der Biomasse und der Sonnenenergie sowie der Wasserkraft der Fall, wobei letztere bereits intensiv genutzt wird. Bei diesen Energieträgern setzen wir uns für die Fortführung der bewährten Förderprogramme ein.

Rund 58 Prozent des Strombedarfs in Baden-Württemberg werden klimaverträglich von den weltweit sichersten Kernkraftwerken gedeckt. Durch den von der rot-grünen Bundesregierung verordneten Atomausstieg wird unser Land deshalb besonders stark benachteiligt. Der willkürliche Verzicht auf die Nutzung der Kernenergie bedroht zum einen die sichere und eigenständige Energieversorgung des Landes. Zum anderen ist er auch ökologisch ein Fehler, da die abgeschalteten Kernkraftwerke durch konventionelle Kraftwerke ersetzt werden müssen, in denen Kohle und Gas verbrannt werden. Dies aber führt zu einem erhöhten Kohlendioxidausstoß und damit zu einer Verstärkung des Treibhauseffekts.

Die CDU befürwortet deshalb eine Verlängerung der Laufzeit der bestehenden Kernkraftwerke. Grundlage für die Beurteilung muss selbstverständlich alleine die Sicherheit der Kraftwerke sein. Durch die Laufzeitverlängerung gewinnen wir Zeit, um die Nutzung der regenerativen Energien weiter zu verbessern. Wir setzen uns dafür ein, dass die Energieversorger einen Teil des Gewinns, den sie durch die Laufzeitverlängerung erzielen, in die Erforschung und Förderung erneuerbarer Energien investieren.

Energiepolitik ist für uns Standortpolitik. Wir dürfen nicht abhängig von Stromimporten werden, sondern müssen in der Lage sein, den Strom, der bei uns benötigt wird, auch im Land zu erzeugen. Unsere Bevölkerung und unsere Wirtschaft brauchen Versorgungssicherheit. Deshalb hat die CDU daran mitgewirkt, dass auch künftig der Einfluss Baden-Württembergs auf die EnBW groß genug sein wird, um bei vergleichbaren Kostenstrukturen Standortentscheidungen zu Gunsten des Landes zu erreichen.

Zum Thema Gentechnik:

Die Grüne Gentechnik bietet, richtig angewandt, die Möglichkeit, einen erheblichen Teil zur Ernährungssicherung der Weltbevölkerung, zu einem verantwortungsvollen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen sowie zu einer gesünderen Ernährung beizutragen. Die CDU befürwortet daher den verantwortungsvollen Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft. Die Wahlfreiheit der Produzenten und Verbraucher, ob sie gentechnisch verbesserte Pflanzensorten anbauen bzw. daraus hergestellte Nahrungsmittel kaufen wollen, ist von der CDU im Bundestag immer vertreten worden. Die Kennzeichnungsvorschriften und die Regelungen zur Koexistenz werden beide Alternativen ermöglichen.

Alle bisherigen wissenschaftlichen Versuche zeigen, dass die Auskreuzung unter den bisher genehmigten Sorten kein besonderes Problem darstellt und nicht die Umwelt verändert. Dieser Frage soll trotzdem im Rahmen der langfristigen Begleitforschung intensiv nachgegangen werden. Leider hat die Bundesregierung lange jeden großflächigeren Probeanbau in der Praxis verhindert, sonst würden uns auch dazu schon nähere Erfahrungen zur Verfügung stehen.

Andere EU-Länder wie z.B. die Niederlande zeigen, dass man im Konsens mit Saatgutherstellern und konventionellen sowie ökologischen produzierenden Landwirten zu pragmatischen Lösungen kommen kann und damit die erkennbaren Zukunftschancen für eine neue Technologie eröffnet.

Union und SPD haben sich in den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene darauf geeinigt, dass bestehende deutsche Gentechnikrecht zu novellieren. Bei der geplanten Novellierung geht es darum, wissenschaftliche Feldversuche von überzogenen Haftungsregeln freizustellen, um damit die biotechnologische Forschung in Deutschland zu ermöglichen. Durch Verhandlungen mit den Wirtschaftsbeteiligten soll darüber hinaus ein Ausgleichsfonds oder eine Versicherungslösung für eventuelle Haftungsfälle im praktischen Anbau geschaffen werden, in den nach niederländischem Vorbild, die Verwender von gentechnisch verändertem Saatgut einzahlen. Schließlich gilt es zu prüfen, inwieweit die Erkenntnisse des Erprobungsanbaus, dass Koexistenz mit entsprechenden Abstandsregelungen zu sichern ist, in das Gesetz eingearbeitet werden kann.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dietrich Birk