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Dietrich Birk
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Frage von Tobias S. •

Frage an Dietrich Birk von Tobias S. bezüglich Kultur

Auf was alles soll in Zukunft die Rundfunkgebühr für ARD, ZDF und GEZ noch erhoben werden, nachdem sie nun schon ab nächstes Jahr für E-Mail verlangt werden wird?

Zur Erläuterung:

Ab 1. Januar 2007 wird auch für Internet-PCs nach dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die volle Rundfunkgebühr verlangt, weil mit jedem Internet-PC jederzeit auch die Internet-Angebote von ARD und ZDF abgerufen werden könnte.

Damit verlangen ARD, ZDF und GEZ die Rundfunkgebühr auch z.B. für private E-Mail, für das Herunterladen von wichtigen Software-Updates, für Informationsseiten gemeinnütziger Organisationen oder für das Aufsuchen von www.kandidatenwatch.de, weil diese Dinge einen Internet-Zugang voraussetzen. Denn - wie gesagt - wer einen Internet-Zugang hat, "könnte" auch zu ARD und ZDF surfen. Für dieses "könnte" muß gefälligst Rundfunkgebühr an die GEZ gezahlt werden, und so haben wir ab nächstes Jahr in Deutschland die "Rundfunkgebühr für E-Mail" - ohne Rundfunkgebühr kein Internet und kein E-Mail (siehe auch www.ts-studio.net/gez/).

Ich kenne viele Privatleute, die keinen Fernseher haben und für die der Internet-PC zum sog. "Erstgerät" wird, die also ab nächstes Jahr die volle Rundfunkgebühr zahlen müssen, obwohl sie keinen Fernseher besitzen. Hinzu kommen Selbständige, Freiberufler, kleine Firmen, Kirchengemeinden und gemeinnützige Organisationen bei denen normalerweise auch kein Fernsehempfänger herumsteht, weil sie sich nämlich die Rundfunkgebühr sparen wollen.

Entgegen realitätsferner Beteuerungen von Landespolitikern wird es in der täglichen Praxis sicherlich darauf hinauslaufen, daß sobald ein PC und ein Telefonanschluß im gleichen Haus vorhanden sind - ob der PC anschließbar ist oder nicht -, ein(e) provisionshungrige(r) Rundfunkgebührenbeauftragte(r) Ärger machen und die Hand aufhalten wird.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Speidel,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13.03.2006 zum Thema Rundfunkgebühren.

Wir haben auf Grundlage der Verfassungsrechtsprechung ein öffentlich-rechtliches Rundfunksystem, das unserer Gesellschaft insgesamt zu Gute kommt. Dieses System ist letztlich solidarisch über die Rundfunkteilnehmerinnen und -teilnehmer zu finanzieren. Der Beitrag jedes einzelnen Gebührenzahlers für dieses Gesamtsystem muss dabei in erträglichen Grenzen bleiben. Hierfür erhält der Bürger eine Vielzahl öffentlich-rechtlicher Fernseh- und gerade auch regionale und lokale Radioprogramme sowie zusätzlich zahlreiche Diensteangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dieses System hat auch eine soziale Komponente: Wer sozial bedürftig ist, kann dieses System ohne Gebühren nutzen. Diese Gebühren müssen in diesem Fall von den anderen getragen werden.

Die Gebühr kann jedoch nur dann in einem erträglichen Rahmen gehalten werden, wenn die Basis für ihre Erhebung entsprechend breit bleibt. Das derzeit existierende System der Rundfunkgebühren wurde zuletzt auf neuartige Empfangsgeräte wie z.B. Internet-PCs und TV-Handys ausgedehnt, um auch künftig eine entsprechend breite Finanzierungsgrundlage für die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu haben. Hiermit wurde insbesondere dem Umstand Rechnung getragen, dass künftig für den Rundfunkempfang immer mehr neuartige Geräte anstelle der herkömmlichen Geräte betrieben werden. Nur so ist sicherzustellen, dass sich die Zahl derjenigen, die Rundfunkgebühren entrichten, nicht auf Dauer vermindert und sich die Rundfunkgebühren zu Lasten des einzelnen Gebührenteilnehmers unverhältnismäßig erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dietrich Birk