
(...) Ich bin der Überzeugung, daß nur Strafverteidiger, Geistliche und Abgeordnete - bei diesen Personen gilt Art. 47 GG - ein absolutes Auskunftsverweigerungsrecht haben sollten. Das ist geltendes (Verfassungs)Recht in Deutschland und hat mit Meinungsumfragen über das Ansehen von Berufen nichts zu tun. (...)