(...) ich möchte eine Frage nicht sechsundsiebzigmal (oder neunundachtzigmal) beantworten. Ärzte sind Berufsheimnisträger, die besonders, aber nicht absolut im Hinblik auf das Auskunftsverweigerungsrecht geschützt sind. Eine Vorschrift wie Art. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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