(...) richtig ist, dass aus Nicht-EU-Staaten stammende Personen, die Familienangehörige von Unionsbürgern sind und die im Besitz einer gültigen Aufenthaltskarte sind - sich also rechtmäßig in einem anderen EU-Staat aufhalten - von der Visumpflicht befreit sind. Das gilt zumindest dann, wenn es sich um Kurzaufenthalte handelt. (...)
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