(...) ich halte die von Ihnen angesprochenen gesetzlichen Regelungen für ausgesprochen vernünftig und sinnvoll. Rechtsmittelbelehrungen sind staatlichen Stellen vorbehalten. Eine Bank ist keine staatliche Einrichtung und belehrt deshalb nicht durch Rechtsmittel. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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