(...) Diese differenzierten Möglichkeiten, mit einem jungen Straftäter zu "arbeiten", kennt das Erwachsenenstrafrecht (leider) nicht. Die Rückfallquoten belegen, daß harte Freiheitsstrafen, die im Einzelfall durchaus unverzichtbar und geboten sein können, leider keine Garantie für Resozialisierung sind. Nicht selten ist exakt das Gegenteil der Fall. (...)
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