Frage an Dieter Wiefelspütz von Martin G. bezüglich Verbraucherschutz
Hallo Herr Dr. Wiefelspütz,
in Ihrer Antwort an Herrn Schulz vom 07.01. beurteilen Sie die sog. B-Tarife der Versicherungsunternehmen als rechtlich unbedenklich. Sie haben sicher Recht, dass diesen Tarifen rechtlich kaum beizukommen ist.
Mich interessiert trotzdem Ihre Meinung, wie Sie denn die B-Tarife unter moralischen Gesichtspunkten einstufen. Wie ist es moralisch vertretbar, dass Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst, bei Versicherungsunternehmen besser gestellt werden, als Angestellte, Arbeiter, Arbeitslose oder Hartz IV-Empfänger?
Mit freundlichen Grüßen
Martin Gorges

