Frage an Dieter Wiefelspütz von Volker W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
ich erlaube mir, Sie zu zitieren:
"der besondere Schutz des Abgeordneten folgt aus Art. 47 des Grundgesetzes."
Mit welchem Rechts- und Demokratieverständnis picken Sie sich zwar die Rosinen des geschützten Abgeordneten aus dem GG, aber der Schutz der Bürger (bzw. deren Rechte und Freiheiten) sehen Sie scheinbar als nicht mehr sonderlich schutzwürdig an?
Ich bitte um themenbezogene Stellungnahme und nicht um eine Ihrer berühmten "so rede ich nicht mit Ihnen" Antworten.

