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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Uwe M. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Uwe M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
die SPD plant offenbar einen Gesetzentwurf zur Volksabstimmung einzubringen.
http://www.volksentscheid.de/fileadmin/pdf/17-13873_SPD-Volksentscheid-Gesetzentwurf.pdf

Hierin finden sich 2 Passagen, die mich fragen lassen.

1. Zitat: "[...] kennt unsere Verfassung [...] keine Volksabstimmung"
2. Zitat: "(5)Eine Million Abstimmungsberechtigte haben das Recht, ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz dem Volksentscheid zu unterwerfen (volksbegehrtes Referendum"

zum 1.Zitat
Artikel 20 GG (2)
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und ABSTIMMUNGEN und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
"Abstimmungen" werden also doch in der Verfassung berücksichtigt; nur gibt es noch kein Gesetz, das diese regelt. Soll jetzt ein solches Gesetz beschlossen oder die Verfassung geändert werden?

zum 2.Zitat
Würde eine solches von 1Mio Stimmberechtigten initiiertes Referendum ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz einer gleichen Hürde unterwerfen, wie dies bei Volksbegehren der Fall ist? Würde das vom Bundestag beschlossene Gesetz dann nur Bestand haben, wenn es von einem 1/4 der Wählerschaft und mit Mehrheit bestätigt würde?

3. Frage
Haben Sie nicht auch den Eindruck, dass dieser Gesetzentwurf, würde er beschlossen, dem deutschen Volk nur in winzig kleinen Nieschen eine Initiative ermöglicht (also mit einer Chance auf Erfolg, da ja der Bundestag immer die Möglichkeit hat, mit eigenen Initiativen zu reagieren)? Finden Sie das nicht bedenklich, da ja die Initiatoren auch erst einmal die Kosten zu tragen haben, um für eine Initiative zu werben, die wohl kaum erstattet werden?

4. Ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass bei dieser Regelungsdichte nur Parlamentsreferenden Erfolg haben, um einer Minderheit in der Bevölkerung klar zu machen, dass auch eine Mehrheit im Volk schmerzhafte Gesetze durchdrücken kann?

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Mannke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mannke,

zunächst empfehle ich Ihnen den Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion zur
Ergänzung des Grundgesetzes um Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid und Referendum (BT-Drs. 17/53990). Sie können den Text leicht über den Internetauftritt des Deutschen Bundestages herunterladen.

Und nun zu Ihren Fragen:

1. In der Tat füllt der Gesetzentwurf den Begriff Abstimmungen im Grundgesetz aus.

2. Das Verfahren für die Beratung und Verabschiedung von Bundesgesetzen durch Bundestag und Bundesrat wird nicht verändert. Die Quoren gelten nur für die Verfahren der direkten Demokratie.

3. Direkte Demokratie ist keine Spielwiese und auch keine Nische, sondern eine sinnvolle Ergänzung unserer sehr erfolgreichen repräsentativen Demokratie. Ein Parlament wird sich sehr gut überlegen müssen, ob es ein Gesetz, das im Wege der direkten Demokratie zustande gekommen ist, zu ändern.
Unser Gesetzentwurf sieht einen angemessenen Kostenersatz entsprechend der Zahl der abgegebenen Stimmen vor.

4. Ein vom Parlament eingeleitetes Referendum setzt eine Zweidrittelmehrheit im Parlament voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB