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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Hubert S. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Hubert S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wiefelpütz,

im Zusammenhang mit der anstehenden Bundestagswahl habe ich drei Fragen an Sie:
1. Halten Sie es nicht für angebracht, dass MdBs zumindest bei Eintritt ins Rentenalter (65) ihr Mandat aufgeben, um anderen Bürgern die Möglichkeit zu geben, gewählt zu werden?
2. Halten Sie eine Begrenzung von zwei max. drei LegPerioden für Abgeordnete nicht für sinnvoll, da die Väter unseres Grundgesetzes doch das Ehrenamt postuliert hatten?
3. Kann man angesichts der 50% Listenabgeordneten eigentlich von freien Wahlen sprechen, wenn
a. die meisten Direktkandidaten praktisch und theoretisch nicht abgewählt werden können
b. die Listenkandidaten nicht von den Wähler beeinflusst werden können, somit automatisch gewählt sind (Vorausges, der Platz stimmt)
c. selbst Dauerverlierer im Wahlkreis immer wieder aufgestellt werden (z.B. Hüppe).

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sieweke,

von Ihren Vorschlägen halte ich überwiegend gar nichts. Zum Teil halte ich ihre Vorschläge für demokratiefeindlich.

In meiner Heimatstadt Lünen sind 20 % der Wählerinnen und Wähler älter als 65 Jahre. Tendenz stark steigend. Diesen Menschen wollen Sie für den Deutschen Bundestag das passive Wahlrecht entziehen! Ich finde das unglaublich. Demnächst kommen Sie vielleicht auf die Idee, Menschen, die älter als 65 sind, das aktive Wahlrecht und den Führerschein zu entziehen.
Nochmals, ich halte Ihren Vorschlag für unglaublichen Unfug. Wenn ein Abgeordneter das Vertrauen seiner Wähler hat und den Anforderungen des Amtes gewachsen ist, kann er meines Erachtens beliebig lange Mitglied des Deutschen Bundestages sein.
Unser Wahlrecht für die Bundestagswahl ist ein personalisiertes Verhältniswahlrecht. Dieses Wahlrecht hat sich prinzipiell bewährt und gewährleistet, daß die politischen Strömungen in unserem Land präzise im Bundestag abgebildet werden. Bei einem Mehrheitswahlrecht wäre das nicht der Fall. Es gibt nicht den geringsten Grund, Abgeordnete zu diffamieren, die über die Liste in den Bundestag eingezogen sind. Problematisch ist freilich das Monopol der Parteien bei der Auswahl des Pesonalangebots für die Bundestagswahl. An dieser Stelle gibt es Reformpotential.

Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie sich in Zukunft an einen Wahlkreisabgeordneten Ihres Vertrauens wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB