Frage an Dieter Wiefelspütz von Sven M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspuetz,
mit Interesse habe ich den Koelner Stadt Anzeiger gelesen. Dort werden Sie mit den folgenden Worten zitiert: "das Gesetzgebungsverfahren werde durch die Petition "nicht beeinträchtigt". Zwar sei es "das gute Recht" eines jeden, Bürgerbehren einzureichen. Die Maßstäbe der Internet-Gemeinde seien aber "teilweise undifferenziert"."
Mich persoenlich wuerde nun interessieren, was Ihrer Meinung nach nicht undifferenziert ist. Darf man daraus schliessen, das es schon gute Vorschlaege der sogenannten "Internet-Gemeinde" gab? Wenn ja, koennen Sie mir hierzu ein Beispiel geben?
Auch sei mir die Frage gestattet, warum Sie als Volkvertreter behaupten koennen, diese Petition sei nicht in der Lage, das Gesetzgebungsverfahren zu beeintraechtigen. Da muss sich doch jeder fragen: Bin ich ein Buerger, dem zwar das Recht zusteht, seine Meinung frei zu aeussern, aber trotzdem nicht in der Lage, eine Gesetzgebung zu beeinflussen?
Wenn dem so ist, pflichte ich Herrn Roman Herzog zu: "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss."
Mit freundlichen Gruessen
Sven Mayer
Nieder-Olm
(z. Z. in England, verzeihen Sie mir daher fehlende Umlaute)

Sehr geehrter Herr Mayer,
der Kölner Stadtanzeiger hat mich korrekt zitiert. Ich habe dem nichts hinzuzufügen.
Meine Erklärungen gegenüber der Presse erläutere ich nicht, weil ich mich klar, deutlich und allgemeinverständlich ausdrücke.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB