Frage an Dieter Wiefelspütz von Arnd F. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz
Sie schrieben, dass sie das Metlock-Urteil als falsch empfinden und möchte Sie deshalb fragen welche konkreten Vorschläge Sie und ihre Partei haben.
Außerdem möchte ich Sie fragen, ob sie es für verfassungs- und grundgesetzkonform halten, dass bereits bei verheirateten Ehepaaren zum Nachzug beim Deutschen Ehegatten Deutschkenntnisse im Herkunftsland gefordert werden. Und ob es sich nicht besser empfehlen würde die Deutschkenntnisse in Deutschland mit Auflagen nachzuholen?
Ich möchte diese Frage gerne beantwortet wissen, damit ich weiß, ob sich eine Wahl zur Bundestagwahl für die SPD lohnt.
Mit freundlichen Grüßen
A. Feldmüller

Sehr geehrter Herr Feldmüller,
ich hatte wesentlichen Anteil an der Verabschiedung des Aufenthaltsgesetzes. Selbstverständlich halte ich die Regelungen zum Ehegattennachzug im Aufenthaltsgesetz für verfassungsgemäß. Wie hätte ich dem Gesetz sonst zustimmen können?
Ich bin der Auffassung, daß das Erfordernis einfacher Deutschkenntnisse auch für den Ehegattennachzug gilt, wenn der EU-Bürger in Deutschland lebt und sein ausländischer Partner nach Deutschland will.
Wen Sie wählen, ist allein Ihre Sache und Ihre Verantwortung, nicht meine.
Ich bin Ihnen verbunden, wenn Sie sich in Zukunft an einen Wahlkreisabgeordneten Ihres Vertrauen wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB