(...) Ihre Behauptung ist leider falsch. Das Bundesverfassungsgericht hat den Lissabonvertrag bestätigt und als demokratisch erklärt und nur die Beteiligung des Deutschen Bundestages an der Gesetzgebung (im Verhältnis zur Beteiligung der Bundesregierung) als überarbeitungswürdig erklärt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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