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Dieter Hilser
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Frage von Melanie S. •

Frage an Dieter Hilser von Melanie S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Hilser,

wie steht die SPD zum derzeitigen Landeshundegesetz in NRW? Das Gesetz ist seit Januar 2003 in Kraft, seit dem ist es nicht evaluiert worden. Es gibt mittlerweile Bundesländer, die ensprechende Gesetzt wieder abgeschafft, oder deutlich entschärft haben.

Mit freundlichen Grüssen

M. Schwarz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schwarz,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre interessanten Hinweise zur Neugestaltung des Landeshundegesetzes.

Wie Sie sicherlich wissen, hat im Jahr 2002 die SPD-geführte Landesregierung das derzeit geltende Landeshundegesetz trotz massiven Widerstands der damaligen schwarz-gelben Opposition verabschiedet.

Das Landeshundegesetz sieht nach einer Laufzeit von fünf Jahren eine Evaluation vor. Diese wurde Ende 2008 von der schwarz-gelben Landesregierung vorgelegt. Dabei musste Minister Uhlenberg eingestehen, dass sich das jetzige Landeshundegesetz bewährt hat und eine Änderung nicht angebracht ist. So stellt er beispielsweise fest, dass die Zahl der Beißunfälle deutlich zurückgegangen und die Unfallquote bei den Pitbull-Terriern bei annähernd gleichem Bestand im Zeitraum zwischen 2003 und 2007 um mehr als 70 Prozent gesunken ist. Dies zeigt deutlich, dass das verabschiedete Gesetz seriös und praxisgerecht ist. Aus diesem Grund sehen wir aktuell keinen Anlass das Landeshundegesetz zu ändern.

Da es im Jahr 2011 in verschieden Bundesländern zu Evaluationen der jeweiligen Landeshundegesetze kommen wird, ergibt sich eventuell im Rahmen der dann bundesweit gewonnenen Erkenntnisse eine Grundlage, Anpassungen vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Hilser MdL