
Antwort 07.01.2013 von Dieter Baumann CDU
(...) Die Neuregelung des Niedersächsischen Ladenöffnungsgesetzes 2007 sollte mehr Flexibilität und zeitgleich ausreichend Schutz für das Verkaufspersonal (§ 7 NLöffVZG) bringen. (...) Auch am Tag der Deutschen Einheit sollte es keine Ausnahmeöffnungen geben, er sollte wie Ostern, Pfingsten und Weihnachten zu den Feiertagen zählen, an denen die Läden geschlossen bleiben müssen. (...)
