Dieter Baumann
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Frage von Elisabeth P. •

Frage an Dieter Baumann von Elisabeth P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Ver.di-OV für den LK Leer, im Dez. 2012
Offener Brief an die Kandidatinnen und Kandidaten ( WK 83 und 84) der Landtagswahl in Niedersachsen 2013
Sehr geehrte Damen und Herren, am 20. Januar 2013 wird darüber entschieden, wem die politische Verantwortung für unser Bundesland Niedersachsen für die nächsten Jahre übertragen wird.
„Die Sonntage und staatlich anerkannte Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ So fordert es Artikel 140 unseres Grundgesetzes.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2009 in seinem Urteil festgestellt, dass die derzeit praktizierten sonntäglichen Ladenöffnungszeiten einen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Sonn- und Feiertagsruhe darstellen, der nur in engen Grenzen zu rechtfertigen sei.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass ein ausreichender Sachgrund für die Sonntagsöffnungen vorhanden sein muss. Weder das alltägliche Einkaufsinteresse von Kunden noch das wirtschaftliche Interesse von Händlern rechtfertigen nach unserer Ansicht solche weitgehende Ausnahmeregelungen wie in Niedersachsen.
In Leer waren Ladengeschäfte sogar am Muttertag und am 3. Oktober 2012 geöffnet.
Zudem waren in Leer im Jahr 2012 an sieben Samstagen Geschäfte in der Innenstadt bis 24:00 Uhr geöffnet. Sogar an allen vier Adventssamstagen wurde zum Mitternachts-Shopping eingeladen. Wir als Ver.di OV LK Leer sind der Ansicht: Sog. Mitternachts-Shopping-Events und Sonderöffnungen an Sonntagen sind frauen- kinder- und familienfeindlich.
Wir fragen Sie als Kandidatinnen und Kandidaten zur Landtagswahl 2013:
1. Wie beurteilen Sie sog. „Events“ wie „Moonlight“- und „Mitternacht-Shopping“?
2. Sind Sie auch der Ansicht, dass das Ladenöffnungsgesetz in Niedersachsen mit seinen zahlreichen Ausnahmeregelungen dringend geändert werden muss? Wie soll diese Änderung nach Ihrer Ansicht aussehen?
3. Für welche konkreten Maßnahmen des Sonntags- und Feiertagsschutzes würden Sie sich im Falle Ihrer Wahl einsetzen?

Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Popken,
herzlichen Dank für Ihre Fragen. Hier nun meine Antworten:

Wie beurteilen Sie sog. „Events“ wie „Moonlight“ und „Mitternachtsshopping“?

Grundsätzlich muss hier mit Augenmaß entschieden werden zwischen den berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Einzelhändler und den nicht minder berechtigten Interessen der Arbeitnehmer im Verkauf. Ich bin gegen ein komplettes Verbot solcher Sonderöffnungen, halte aber die „Eventserie“, die in der Stadt Leer 2012 stattgefunden hat für völlig übertrieben. Als Ausnahme mögen Mitternachtsshopping und Co. wirtschaftlich sinnvoll sein, als regelmäßige Veranstaltung ziehen Sonderöffnungen die Kunden aus den „normalen“ Geschäftszeiten ab und belasten unnötig die Mitarbeiter der Einzelhandelsgeschäfte und deren Familien.

Sind Sie auch der Ansicht, dass das Ladenöffnungsgesetz in Niedersachsen mit seinen zahlreichen Ausnahmeregelungen dringend geändert werden muss?

Die Neuregelung des Niedersächsischen Ladenöffnungsgesetzes 2007 sollte mehr Flexibilität und zeitgleich ausreichend Schutz für das Verkaufspersonal (§ 7 NLöffVZG) bringen. Leider hat man damals ein wenig über das Ziel hinausgeschossen und sehr viel Freiraum für Ausnahmen geschaffen. Zeitgleich wurden nicht alle wichtigen Feiertage (Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober!) in die Liste der Feiertage aufgenommen, an denen Läden geschlossen bleiben müssen. Insofern setze ich mich für moderate Änderungen im Niedersächsischen Ladenöffnungsgesetz ein, die den Schutz der Sonn- und Feiertage, sowie den Schutz der Interessen des Verkaufspersonals wieder stärker in den Vordergrund rücken.

Wie soll diese Änderung nach Ihrer Ansicht aussehen?

Auch am Tag der Deutschen Einheit sollte es keine Ausnahmeöffnungen geben, er sollte wie Ostern, Pfingsten und Weihnachten zu den Feiertagen zählen, an denen die Läden geschlossen bleiben müssen. Der Samstag gilt im NLöffVZG als Werktag und unterliegt damit keinerlei zeitlicher Beschränkung, was die Ladenöffnungszeiten betrifft. Hier wäre zu überdenken, eine Beschränkung einzuführen und Events wie das Mitternachtsshopping nur in Ausnahmefällen zu genehmigen. Die Höchstzahl für verkaufsoffene Sonntage liegt bei vier bzw. acht (für Ausflugsorte) Sonntagen pro Jahr. Anders liegt der Fall bei Kur-, Erholungs- und Wallfahrtsorten, hier darf in der Zeit vom 15. Dezember bis 31. Oktober (mit Ausnahme des Karfreitags und des ersten Weihnachtsfeiertages) sonntags geöffnet werden. In beiden Fällen ist eine stärkere Beschränkung der Ausnahmen zu diskutieren. Denkbar wäre, die sonntägliche Öffnung in niedersächsischen Orten auf maximal vier zu beschränken (unabhängig davon ob Ausflugsort oder nicht) und bei den Kur-, Erholungs- und Wallfahrtsorten die sonntägliche Öffnung von derzeit 8 auf 4- 6 Stunden zu beschränken.

Für welche konkreten Maßnahmen des Sonntags- und Feiertagsschutzes würden Sie sich im Falle Ihrer Wahl einsetzen.

Siehe oben.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Baumann