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Frage von Martin W. •

Frage an Tim Nusser von Martin W. bezüglich Umwelt

Wie positionieren Sie sich zum Thema Windkraft?

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Sehr geehrter Herr W.,

erneuerbare Energien sind für uns ein wichtiges Element im Energiemix der Zukunft. Auch erneuerbare Energieträger müssen sich auf Dauer im technologieneutralen Wettbewerb unter marktwirtschaftlichen Bedingungen durchsetzen. Deshalb wollen wir das Dauersubventionssystem des EEG mit Einspeisevorrang und -vergütung beenden. Ich persönlich wünsche mir statt einer solchen preisbasierten Förderung eine mengenbasierte Förderung. Konkret heißt das, dass die die Mindestmenge an Strom aus erneuerbaren Energien gesetzlich festgelegt wird, die Preisentwicklung hingegen bleibt dem Markt überlassen. Das heißt, den Energieversorgungsunternehmen wird auferlegt, einen bestimmten Anteil an ihrem Strommix aus erneuerbaren Quellen zu beziehen, der sich an der Erreichung der Pariser Klimaziele orientiert. So können Stromanbieter ihre Technologien (Windkraft, Wasserkraft, Solarstrom) selbst zusammenstellen und haben einen Anreiz, die EE-Quote möglichst günstig zu erfüllen. Dadurch setzen sich die effizientesten und günstigsten Methoden der nachhaltigen Energieerzeugung durch, anstatt etwa an ineffizienten Stellen Windräder zu errichten, nur um dafür Subventionen zu erhalten. Auch sorgt das Mengenmodell für gesteigerte Investitionen in die Forschung, da Stromerzeuger ein Interesse daran haben, bessere Technologien zu erfinden, und somit einen Preisvorteil gegenüber ihren Mitbewerbern zu erreichen.

Mit weiterem Ausbau der Stromnetze und Durchbrüchen in der Entwicklung von Speichertechnologien kann Windkraft in der Zukunft unter Umständen in großem Umfang ökonomisch und ökologisch sinnvoll verwendet werden. Für Windkraftanlagen muss der Schutz von Gesundheit der Menschen sowie Umwelt und Natur ebenso gelten wir für andere Industrie- und Infrastrukturinvestitionen. Wegen der bisher unzureichend erforschten Auswirkungen von Infraschall befürworten wir einen ausreichenden Mindestabstand zu angrenzender Wohnbebauung. Die besondere baurechtliche Privilegierung von Windkraftanlagen im Außenbereich nach § 35 BauGB soll entfallen, und Windkraftanlagen sollen grundsätzlich nicht im Wald errichtet werden, solche Vorhaben sind in der Regel ineffizient und ökologisch problematisch.

Generell wollen wir für Klimaschutz die Innovationskraft der Märkte nutzen. Dafür soll der EU-Emissionshandel durch eine Ausweitung auf weitere Sektoren gestärkt und damit fit gemacht werden für zukünftige Kooperationen mit anderen internationalen Emissionshandelssystemen. So lässt sich langfristig ein weltweiter Preis für CO2-Emissionen umsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Dennis Nusser