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Denis Pinzke
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Frage von helmut h. •

Frage an Denis Pinzke von helmut h. bezüglich Innere Sicherheit

welche position beziehen sie hierzu?:

Abgeordnete, die dreimal für ein später vom Bundesverfassungsgericht als (ganz oder in Teilen) verfassungswidrig eingestuftes Gesetz stimmen, werden wie folgt sanktioniert:
a) Verlust des Mandates, des Sitzes im Parlament und der Leistungsansprüche für diese,
b) Verlust des passiven Wahlrechts für diese und die nächste Legislaturperiode.
Ein so verfallener Sitz bleibt leer. Eine Neubesetzung findet in der laufenden Legislaturperiode nicht statt.

mfg
helmut hase

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hase,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind nicht ausschließlich Rechtsanwälte und Richter, sondern bringen ihr Wissen und ihre Erfahrung aus ganz vielen verschiedenen Berufen ein. Das begrüße ich sehr, da eine Entscheidung dann ausgewogen auf einer Erfahrungsvielfalt fundiert ist.

Eine Entscheidung erfolgt für jeden Einzelnen nach bestem Wissen und Gewissen in der Annahme auf eine Verfassungsmäßigkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Denis Pinzke