
(...) 1b) ist der Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) in seinem Verbandsgebiet für den schienen- und straßengebundenen ÖPNV zuständig. Er entscheidet dort also in eigener Verantwortung über die Ausgestaltung des Nahverkehrsangebotes. Die Niedersächsische Landesregierung unterstützt den ZGB dabei in gleicher Weise mit finanziellen Mitteln, wie dies in anderen Landesteilen erfolgt. (...)