Ihren Vorschlag, die Verpflichtung zur Ermittlung der tatsächlichen Wohnfläche beim Bauherrn zu verankern und eine Korrekturmöglichkeit ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft gesetzlich zu ermöglichen, nehme ich gerne zur Diskussion mit
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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