Antwort 22.08.2025 von Daniela Rump SPD
Meine Homepage wurde mittlerweile überarbeitet und befindet sich nun nicht mehr im „Wahlkampfmodus“.

Clemens Heidrich
Meine Homepage wurde mittlerweile überarbeitet und befindet sich nun nicht mehr im „Wahlkampfmodus“.
Das bedeutet, dass muslimische Schülerinnen und Schüler ein Recht auf bekenntnisorientierten Religionsunterricht haben, sofern er in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Verfassung organisiert wird.
Ob das Zuckerfest ein gesetzlicher Feiertag wird, hängt vom politischen Willen der einzelnen Bundesländer ab. Ich bin offen für eine ehrliche Debatte und sehe verschiedene Aspekte.