Frage von Margit B. • 13.04.2025

Antwort von Daniela Rump SPD • 22.08.2025
Das bedeutet, dass muslimische Schülerinnen und Schüler ein Recht auf bekenntnisorientierten Religionsunterricht haben, sofern er in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Verfassung organisiert wird.