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Frage von Jochen B. •

Frage an Daniela Kolbe von Jochen B. bezüglich Soziale Sicherung

Liebe Frau Kolbe,

durch Ihre Parteigenossin Frau Nahles wird die sogenannte Rentenangleichung zwischen Ost und West vorangetrieben. Ich nehme an dies ist auch Thema des Ausschusses Arbeit und Soziales, in dem von über 40 Mitgliedern nur 6 (?) aus den neuen Ländern sind. Der Begriff "Rentenangleichung" suggeriert ja, dass die Benachteiligung der Rentner im Beitrittsgebiet abgeschafft werden soll. Leider ist über die Details wenig bekannt, deshalb komme ich in meinen Überlegungen immer wieder zu dem Schluss, dass nicht die Renten, sondern die Berechnungsgrundlage angepasst werden sollen, was dazu führt, dass praktisch die Benachteiligung der Rentner Ost eher zementiert wird, und dies daher nicht zum inneren Ausgleich, sondern der Verschärfung der Altersarmut im Osten beiträgt. Daher möchte ich konkret wissen: Wenn 2025 die "Rente Ost" abgeschafft wird, werden viele Rentner nach wie vor Beitragszeiten aus der DDR aufweisen. (Erst etwa 10 Jahre später wird niemand mehr, der in Rente geht, in der DDR gearbeitet haben.) Wie werden die Beiträge aus jener Zeit dann bewertet? Die Einkommen und damit die Beiträge waren doch viel geringer? Des weiteren ist ja bekannt, dass nahezu branchenübergreifend die Einkommen im Osten im Mittel nur 2/3 vom Niveau der Westlöhne haben. (Es gibt eine Webseite der Agentur für Arbeit, wo man das sehr genau nachvollziehen kann.) Diese Schere wird ja bis 2025 nicht behoben sein. Sie wird eher weiter wachsen, es sei denn, es gibt in Zukunft Tarifabschlüsse, wo die Steigerungsraten im Osten deutlich über denen im Westen liegen. (Bis jetzt muss man ja froh sein, wenn die Gewerkschaften im Osten die gleiche Steigerung durchsetzen wie im Westen.) Damit ist für das zukünftige Rentenniveau abzusehen, dass die Renten im Osten in Zukunft deutlich unter denen im Westen liegen werden. Das kann doch nicht im Sinne der Sozialpolitik der SPD sein?
Oder wo liegt in meiner Betrachtung der Fehler? Wie will man tatsächlich für eine gerechte Rentenangleichung sorgen?

Viele Grüße
Dipl. Physiker Jochen Bonitz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bonitz,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Wir beide sind uns im Ziel einig. Wir wollen die Angleichung der Rentenwerte und gleichen Lohn für die Arbeitnehmer/-innen in Ost und West. Mit dem Gesetzentwurf von Andrea Nahles zur Rentenangleichung können wir die Rentenwerte spätestens bis 2025 angleichen. Bzgl. der Beitragszeiten aus DDR-Zeiten kann ich Sie beruhigen. Ja, die zu DDR-Zeiten erworbenen Löhne waren geringer als in der BRD. Auch nach 1990 und bis heute sind die Löhne in den Neuen Bundesländern geringer als in den Alten Bundesländern. Um diesen Nachteil bei der Rentenberechnung auszugleichen, werden die eingezahlten Entgelte mit einem Umwertungsfaktor erhöht. Der Faktor entspricht etwa dem Verhältnis West­Durchschnittsentgelt zu Ost­- Durchschnittsentgelt. Bereits erworbene Entgeltpunkte bleiben unangetastet. Aus diesem Grund profitieren auch die rentennahen Jahrgänge von der Rentenangleichung.

Grundsätzlich stimme ich Ihnen zu, dass wir noch ein gutes Stück von gleichen Löhnen in Ost und West entfernt sind. Mit dem Mindestlohn konnten wir den Aufholprozess beschleunigen, insbesondere im Niedriglohnbereich. Hauptverantwortlich für das Aushandeln der Lohnhöhe bleiben aber Arbeitgeber und Gewerkschaften. Starke Gewerkschaften mit einem hohen Organisationsgrad unter den Arbeitnehmer/-innen haben es auch in den Neuen Bundesländern bereits geschafft gleiche Löhne wie in den Alten Ländern durchzusetzen. Als Abgeordnete werbe ich in vielen Gesprächen vor Ort dafür, die Organisationen der Arbeitnehmer/-innen zu stärken. Nur so kann es gelingen, höhere Löhne auch in Branchen zu erreichen, in denen es zurzeit noch große Unterschiede zwischen Ost und West gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Kolbe