Hallo Frau Evers! Unterstützen Sie die Forderung unserer Petition [1] nach einem Verbot des Exports und des Einschmelzens radioaktiv kontaminierter Metalle? Falls "Ja" - wie?
Sehr geehrte Frau Evers!
Zwei Ergänzungen:
[2]
Das EEG wurde vor gut 20 Jahren von einer interfraktionellen Arbeitsgruppe von Bundestagsabgeordneten erarbeitet und unabhängig von der damaligen Bundesregierung in den Deutschen Bundestag eingebracht...
Mit freundlichen Grüßen
Klaus S.
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Engagement für einen verantwortungsvollen Umgang mit radioaktiv kontaminierten Materialien. Das Anliegen Ihrer Petition berührt einen Bereich, der uns Grünen seit vielen Jahren besonders wichtig ist: die sichere, transparente und verantwortliche Behandlung aller radioaktiven Altlasten aus dem Betrieb und Rückbau der Atomkraftwerke.
Zunächst ist wichtig festzuhalten: Für radioaktive Abfälle gilt in Deutschland bereits ein gesetzlich verankertes Exportverbot. Dieses Exportverbot ist eine langjährige grüne Forderung und ein zentraler Baustein, um zu verhindern, dass deutsche Altlasten in Ländern mit geringeren Sicherheitsstandards entsorgt werden.
Allerdings betrifft dieses Verbot nicht automatisch alle Materialien, die beim Rückbau von Atomkraftwerken anfallen. Für bestimmte gering belastete Stoffe gelten Regelungen zur sogenannten „schadlosen Verwertung“ – und genau hier setzen zu Recht viele der von Ihnen und durch die Petition angesprochenen Bedenken an.
Wir Grünen aus Bund und Land haben immer betont,
- dass ein „Aus den Augen, aus dem Sinn“ beim Umgang mit kontaminierten Materialien für uns absolut inakzeptabel ist,
- dass die geltenden Grenzwerte – insbesondere das 10-Mikrosievert-Konzept – strikt eingehalten werden müssen,
- dass beim Einschmelzen entstehende Reststoffe vollständig rückverfolgbar und gegebenenfalls wieder nach Deutschland zurückzuführen sind,
- und dass die Verwertung im Ausland nur dann zulässig sein darf, wenn dort Standards gelten, die mindestens dem deutschen Schutzniveau entsprechen.
Diese Haltung teile ich ausdrücklich. Auch ich sehe hier Verbesserungsbedarf und unterstütze daher die Zielrichtung Ihrer Petition, die eine Verschärfung und klarere Abgrenzung im Umgang mit solchen Materialien fordert. Die Sicherheit von Mensch und Umwelt darf nicht durch unklare Kategorien oder unzureichende Kontrollmechanismen gefährdet werden.
Da die Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich überwiegend beim Bund liegt, möchte ich Sie außerdem ermutigen, sich zusätzlich an Ihre grüne Bundestagsabgeordnete Chantal Kopf zu wenden. Dort können Initiativen wie Ihre unmittelbar in den Fachausschüssen und in der Bundesfraktion eingebracht werden.
Vielen Dank noch einmal für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Engagement – es ist wichtig, dass die Zivilgesellschaft diese Fragen wachsam begleitet und damit politischen Druck für Verbesserungen schafft.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Evers, MdL

