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Frage von Marcel E. •

Frage an Daniel Buchholz von Marcel E. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Buchholz,

ich habe folgende Fragen an Sie:

1) Wie ist Ihre Einstellung dazu, dass in Berlin bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften bei 50.406 Wohnungen bzw. in Spandau bei 8.319 Wohnungen Asbestgefahr besteht?

2) Gedenken Sie etwas gegen die Asbestgefahr in Berliner Wohnungen zu tun?

3) Was halten Sie von der Online-Petition "Schutz vor Asbest in Mietwohnungen"? https://www.openpetition.de/petition/online/schutz-vor-asbest-in-mietwohnungen

4) Unterstützen Sie die Online-Petition "Schutz vor Asbest in Mietwohnungen"?

Für die Beantwortung meiner Fragen danke ich bereits im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Ass. Marcel Eupen , 2. Vorsitzender AMV - Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Eupen,

der Schutz vor krebserregenden Asbestfasern hat für mich höchste Priorität!

Die Problematik der Asbestbelastung einzelner Berliner Wohnungen verfolge ich als stellvertretender Vorsitzender des Bauausschusses im Landesparlament schon lange intensiv. Unter anderem war das Thema im Abgeordnetenhaus bereits Gegenstand von Ausschusssitzungen, mehrerer schriftlicher Anfragen und einer großen Anfrage in der Plenarsitzung vom 20. Februar 2014. Ich freue mich, dass sich in den letzten Monaten auch mehrere Bezirksverordnetenversammlungen mit dem Thema beschäftigt haben und möchte Ihnen gerne vor diesem umfassenden Hintergrund Ihre Fragen beantworten.

Zu 1 und 2.) Nach den letzten mir bekannten Zahlen gehen die städtischen Wohnungsbaugesellschaften von rund 50.000 Berliner Wohnungen in ihrem Bestand aus, in denen Asbest vorhanden sein könnte oder nachgewiesen ist und bei denen dieser noch nicht entfernt wurde. Die Anzahl der betroffenen Wohnungen insgesamt dürfte leider deutlich höher liegen.

Es ist mir ein besonderes Anliegen, neben den landeseigenen Wohnungsbauunternehmen vor allem die Wohnungen privater Eigentümer, in denen eventuell asbesthaltiges Baumaterial zum Einsatz kam, zu erfassen und verstärkt auf eine Sanierung zu drängen. Für diesen Bereich liegen bis heute keine Zahlen über die Anzahl betroffener Wohnungen vor. Diese erhebliche Dunkelziffer stellt aus meiner Sicht eine erhebliche Gesundheitsgefahr für die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner dar, da weder die Anzahl noch Lage dieser Wohnungen bisher systematisch erfasst ist!

Selbstverständlich ist eine Sanierung von Wohnungen erforderlich, bei denen sich ein Asbestverdacht bestätigt, um eine Gesundheitsgefahr der Bewohner durch Asbest bzw. freiwerdende Asbestfasern auszuschließen, denn diese Fasern sind bekanntermaßen krebserregend. Der richtige Zeitpunkt für eine Sanierung ist in jedem Fall mit den derzeitigen Mietern bzw. Bewohnern abzustimmen. Es kann nach Abwägung des baulichen Zustands im Einzelfall sinnvoll sein, eine betroffene Wohnung zum Beispiel erst im Zusammenhang mit einem Mieterwechsel zu sanieren statt dies sofort und in bewohntem Zustand zu tun. Eine sofortige Sanierung ist immer dann erforderlich, wenn verbaute Asbestplatten beschädigt sind und die Gefahr der Freisetzung von krebserregenden Asbestfasern besteht.

Die Statistik der jährlich durch die Wohnungsbaugesellschaften sanierten Wohnungen zeigt: Die landeseigenen Unternehmen aktiv gehen voran, auch wenn nicht „über Nacht“ der gesamte Bestand saniert werden kann.

Über die Senats-Bauverwaltung und Mieterorganisationen sollte weiterhin umfassend über die Asbest-Problematik informiert werden.

Zu 3 und 4.) Die vom AMV - Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. initiierte und inzwischen abgeschlossene Petition „Schutz von Asbest in Mietwohnungen“ unterstützt aus meiner Sicht wesentliche Schritte zum Umgang mit asbestbelasteten Wohnungen und weist daher in die richtige Richtung.

Mit der Forderung nach einem öffentlich einsehbaren Asbest-Abfrageregisters und einer gesetzlichen Grundlage für die Sanierung betroffener Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften greift der aktuelle Beschluss der Spandauer Bezirksverordnetenversammlung (BVV) vom 20. April 2016 zu „Asbestgefahr in Spandauer Wohnungen nicht einfach hinnehmen“ wesentliche Forderungen der Petition auf. Die Inhalte des BVV-Beschlusses unterstütze ich ausdrücklich.

Abrufbar ist der BVV-Beschluss (Drucksache 1713/XIX) im Internet unter
www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung

Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne direkt an mich wenden über die E-Mail-Adresse info@daniel-buchholz.de.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Buchholz