(...) § 203 StGB soll dem Sonderverhältnis von Arzt und Patienten gerecht werden und helfen, dass die Schweigepflicht des Arztes eingehalten wird. Wird diese durch den Arzt gebrochen, so ist er mit den Rechtsfolgen des § 203 StGB bedroht. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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