
(...) Für die gesetzliche Krankenersicherung handelt es sich bei der künstlichen Befruchtung um eine versicherungsfremde Leistung. Eine Ausweitung dieser Leistung vom Umfang her ist deshalb für die FDP allenfalls vorstellbar, wenn sichergestellt wird, dass die daraus resultierenden Ausgaben über Steuermittel refinanziert werden. (...)