Frage an Daniel Bahr von Rainer H. bezüglich Gesundheit
Betr.: Verrat von Patientengeheimnissen durch Mitarbeiter gesetzlicher Krankenkassen
Sehr geehrter Herr Bahr,
offen gesagt bin ich etwas irritiert von Ihrer Antwort auf meine vorige Anfrage - weil Sie nämlich auf etwas antworten, wonach ich gar nicht gefragt hatte.
Dass private Krankenversicherungen und gesetzliche Krankenkassen getrennt sind - ebenso wie die zugehörigen Pflegekassen - hat auch meiner Meinung nach durchaus seinen Sinn. Das ist zwar überwiegend historisch bedingt, lässt sich aber ohne Ungerechtigkeiten zu Lasten entweder der Zwangsversicherten in der GKV oder der Selbständigen und Beamten in der PKV kaum vereinheitlichen.
Meine Frage bezog sich ausschließlich auf Mitarbeiter der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kassen erhalten zwar nach geltendem Recht umfangreiche und sehr intime Informationen über sämtliche gesetzlich Versicherten, ihre Mitarbeiter sind aber keinerlei strafrechtlichen Sanktionen ausgesetzt, wenn sie solche Patientengeheimnisse verraten oder an interessierte Wirtschaftskreise oder Kriminelle verkaufen. Das ist bei Angestellten von Privatversicherungen (wie auch z.B. bei Ärzten und Arzthelferinnen) anders. Darin sehe ich eine Gesetzeslücke, die meiner Meinung nach dringend geschlossen werden müsste. Es geht schließlich nicht nur um Privatadressen und Passwörter wie bei der Telekom-Affäre, sondern um wirklich hochsensible Daten.
Deshalb noch einmal meine Frage: Wären Sie (bzw. Ihre Fraktion) bereit, sich für die Schließung dieser Regelungslücke einzusetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Hoffmann
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
bei der Beantwortung Ihrer Frage vom 28.08.2008 ist versehentlich eine Vertauschung unterlaufen, weshalb Sie zu Recht von der Antwort irritiert waren. Wir hoffen, dass die nun richtige Antwort auf Ihre ursprüngliche Frage auch diese klärt.
Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Bahr