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Frage von Rita L. •

Frage an Daniel Bahr von Rita L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Minister Bahr,

meine Frage betrifft das Thema Direktversicherungshandhabung nach dem Beschluss des Verfassungsgerichtsurteiles. Sozialversicherungsbeiträge sollen von den Versicherten nur bis zu dem Zeitpunkt geleistet werden, an dem der Vertrag auf den Arbeitnehmer übertragen wurde. Mein Vertrag wurde von Anfang an ausschließlich (1988) von mir finanziert, das heisst, mein Gehalt reduzierte sich um den Versicherungsbetrag. Mein Arbeitgeber gewährte mir lediglich die Möglichkeit, den Vertrag auf den Namen der Firma laufen zu lassen. Auszahlung erfolgte 12/2008. Übertragen wurde der Vertrag nach Insolvenz meines Arbeitgebers am 1. Juli 2001. Es handelte sich folglich niemals um eine finanzielle Zusatzleistung oder Altersversorgung durch meinen Arbeitgeber! Die AOK lehnt nun eine Reduzierung meines Krankenversicherungsbeitrages mit der Begründung ab: Für Freiwillig Versicherte gelte diese Regelung nicht. Von einer solchen Einschränkung war bei der Beschlussbekanntgabe durch das Verfassungsgericht nichts zu entnehmen. Konkret zahle ich nun jeden Monat € 36,-- zusätzlichen Krankenkassenbeitrag bis zum Ablauf der Zehnjahresfrist. Gleichzeitig muss ich als Freiwillig Versicherte für Zinsen des angelegten Geldes ebenfalls Krankenkassenbeitrag zahlen. Darin sehe ich ein doppeltes Abkassieren!

Die Entscheidung durch den Bundestag, bei Abschluss einer Direktversicherung keine Sozialsteuer und auch keine Lohnsteuer für den gezahlten Betrag leisten zu müssen, wurde durch einen Beschluss einer Ihrer Vorgängerregierungen als Gesetz beschlossen.

Diese Regelung wurde wiederum durch Ihre Vorgängerregierung in die jetzige Handhabung umgewandelt.

Ich bitte Sie freundlich, mich über den Sachverhalt zu informieren bzw. informieren zu lassen.

Besten Dank.
Rita Lepski

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