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Dagmar Roth-Behrendt
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Frage von Jenny P. •

Frage an Dagmar Roth-Behrendt von Jenny P. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Frau Roth-Behrendt,

Bezug nehmend auf Ihre Antwort an Hr. Kromm:
da schreiben Sie (Zitat)
"Wenn es allerdings schon keine Zulassung als Medizinprodukt gibt, dann finde ich es wenigstens notwendig, die Liquids als Tabakprodukt einzustufen."
Um ein Produkt irgendwo einstufen zu können, muss es ja nun mal bestimmte Kriterien erfüllen. Geht es hier um sinnvolle Regularien oder um eine Einstufung der Einstufung willen? Und wenn es beides nicht werden kann, was darf es denn dann sein?
Des weiteren schreiben Sie (Zitat):
"Konsequent wäre es dann aber, auch die entsprechenden Auflagen für Tabakprodukte zu akzeptieren und nicht nur die, die einem passen."
Wir "Dampfer" wünschen uns weder die eine noch die andere Einstufung, weil die E-Zigarette in der Form, wie wir sie nutzen schlicht in keine von beiden Kategorien passt. Warum sollten wir dann mit entsprechenden Auflagen dafür zufrieden sein? Das klingt, als sollten wir uns gefälligst mit dem zufrieden geben, was wir kriegen können. Dabei wäre eine eigene Richtlinie abseits von Tabak- und Medizinprodukt sicher einfacher und sinnvoller.
Übrigens schrieb Hr. Kromm ÄHNLICH dem Lebensmittelrecht, nicht IM Lebensmittelrecht.
Können Sie sich eine solche Regelung nicht vorstellen? Und wenn nein, warum nicht?
Ich möchte gern verstehen, wie die Politik funktioniert, kann Ihre Haltung zu diesem Thema aber nicht nach voll ziehen.
Können Sie mit bitte dazu etwas sagen?
Vielen Dank

Jenny Pfeiffer

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