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Frage von Markus F. •

Frage an Dagmar Roth-Behrendt von Markus F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Roth-Behrendt,
in der Antwort für Frau Meffert schreiben sie darüber, dass E-Zigaretten damit werben beim Reduzieren und Entwöhnen vom Rauchen zu helfen. Das ist aber nur für die wenigsten Verdampfer der Fall. Die E-Dampfer in Verbindung mit (unter Umständen) nikotinhaltigen Liquids sind Genussmittel, genau wie Zigaretten auch und sollten somit nicht strenger reguliert werden. Natürlich wechseln viele Dampfer von der herkömmlichen Zigarette komplett zum E-Dampfen, aber das ist eben keine Entwöhnung sondern ein Umstieg auf eine nicht so schädliche Alternative. Nikotin-Pflaster oder -Kaugummis sind dafür gedacht unterstützend zu wirken bei dem Versuch mit dem Rauchen auzuhören. Die E-Dampfe ("E-Zigarette") ist dafür nicht geeignet und auch nicht dafür gedacht.

In der Tabakrichtlinie werden Nikotin-Konzentrationen aufgeführt, die völlig an der Realität vorbei festgelegt wurden, wodurch die Alternative E-Dampfen unattraktiv gemacht wird. Ist das im Sinne der Verbraucher, die trotzdem noch an jeder Ecke Zigaretten erwerben können, die eine höhere Nikotin-Konzentration beinhalten dürfen?

Mit freundlichen Grüßen
Markus Fritz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fritz,

vielen Dank für Ihre Rückfrage.

Ich glaube, wir haben einfach völlig unterschiedliche Herangehensweisen. Ich halte eine Zulassung als Medizinprodukt nicht für eine "strengere Regulierung", denn bisher sind die Liquids überhaupt nicht reguliert. Es geht also zunächst darum, Regelungen für Liquids zu schaffen. Vielmehr sehe ich eine Kontrolle der Inhaltsstoffe der Liquids als einen Vorteil für Verbraucherinnen und Verbraucher, da sie sicher sein können, dass die enthaltenden Stoffe überprüft worden sind. Wenn Sie so wollen, hätte das E-Dampfen damit sogar attraktiver (weil sicherer) gemacht werden können.

In diversen Antworten habe ich hier bereits darauf hingewiesen, dass sich an der Verfügbarkeit von E-Zigaretten auch in Falle einer Behandlung als Medizinprodukt wahrscheinlich gar nichts geändert hätte, weil die Mitgliedsländer darüber hätten entscheiden können, wie und wo die E-Zigaretten verkauft werden dürfen.

Es mag sein, dass es auch einen Anteil von Dampfern gibt, die E-Zigaretten als Genussmittel konsumieren. Aber es gibt ebenso einen Anteil von Menschen, die die E-Zigarette als Mittel zur Entwöhnung nutzen und da sehe ich weiterhin die Notwendigkeit einer Gleichbehandlung mit Nikotinpflastern oder Nikotinsprays.

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar Roth-Behrendt