(...) Vereinfacht gesagt: Wenn Sie gegenwärtig von der ARGE keine Eingliederungsleistungen oder andere Hilfen in Anspruch nehmen, haben Sie nach Gesetzeslage keinen Anspruch auf Mehrbedarf. Falls Sie diese Förderungen jedoch erhalten oder erhalten haben, sollten Sie Widerspruch einlegen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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