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Dagmar Enkelmann
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Frage von Brigitte V. •

Frage an Dagmar Enkelmann von Brigitte V. bezüglich Soziale Sicherung

Warum bekommen wir Schwerbehinderte 100% und G, B, H, RF im Ausweis, keinen Mehrbedarf von der ARGE im SGBII?? (Mein Ehemann ist quasi blind.)
Man sagt uns, dass gebe es nur im SGBXII also bei Sozialgeld für Erwerbsunfähige.

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DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Valerin,

für mich sind, das möchte ich vorausschicken, viele der bestehenden Regelungen im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), insbesondere zum Umgang mit Langzeitarbeitslosen, ungerecht und unsozial. Leider fehlen gegenwärtig parlamentarisch wie außerparlamentarisch die Mehrheiten, um diese gesetzlichen Vorschriften zu ändern, von denen auch Sie benachteiligt werden.

So gibt es zwar die Möglichkeit, einen Mehrbedarf anzuerkennen für Menschen mit Behinderungen, die Leistungen gemäß dem SGB II beziehen. Diesen Mehrbedarf erhalten jedoch nicht alle, sondern - entsprechend dem § 21 Abs. 4 SGB II - nur erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige, denen „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 des Neunten Buches sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Zwölften Buches erbracht werden.“ Dieser Mehrbedarf kann auch Bedürftigen in einer Übergangszeit – wie z.B. einer Einarbeitungszeit - anerkannt werden, wenn die eigentlichen Eingliederungshilfen schon beendet sind.

Vereinfacht gesagt: Wenn Sie gegenwärtig von der ARGE keine Eingliederungsleistungen oder andere Hilfen in Anspruch nehmen, haben Sie nach Gesetzeslage keinen Anspruch auf Mehrbedarf. Falls Sie diese Förderungen jedoch erhalten oder erhalten haben, sollten Sie Widerspruch einlegen.

Ob es für Sie angeraten ist, entsprechende Eingliederungsleistungen bei der ARGE zu beantragen oder möglicherweise den Weg zu gehen, über eine Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung in den Rechtskreis des SGB XII zu wechseln, kann ich auf diesem Wege nur schwer beurteilen. Dazu bitte ich Sie, vor Ort in Ihrer Heimatstadt Dortmund eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen, z.B. im Arbeitslosenzentrum Dortmund. Dieses ist mittwochs und donnerstags von 9-10 Uhr unter der Telefonnummer (0231) 812125 erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dagmar Enkelmann