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Constanze Krehl
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Frage von Helena P. •

Frage an Constanze Krehl von Helena P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Krehl,
am 26. Februar haben Sie gegen die Transparenzregelung des Abstimmungsverhaltens von EU-Abgeordneten im Plenum und in den Ausschüssen gestimmt.
Warum dürfen Ihrer Meinung nach Ihre Wähler nicht wissen, wie / ob Sie ihre Interessen vertreten haben ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Peltonen-Gassmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Natürlich dürfen meine Wähler wissen, wie ich abgestimmt habe - und sie können mein Abstimmungsverhalten ja auch nachverfolgen. Sie konnten sich zum Beispiel darüber informieren, dass ich im Bericht Casini zur Transparenzregelung gegen den Vorschlag gestimmt habe. Alleine dies zeigt, dass das Europäische Parlament Transparenz für seine BürgerInnen und Bürger groß schreibt. Das Europäische Parlament ist genaugenommen das transparenteste Parlament, das Sie in Europa finden können: Bei Interesse können Sie sich jederzeit (live oder zeitversetzt) sämtliche Ausschusssitzungen und Plenardebatten im Internet anschauen ( http://www.europarltv.europa.eu/de/home.aspx ) - natürlich in Ihrer Muttersprache. Sie können sogar die Abstimmungen dort live verfolgen. Außerdem können selbst nicht-legislative Berichte schon heute im Plenum namentlich abgestimmt werden, wenn dies von einer Fraktion beantragt wird (zu wichtigen politischen Fragen ist dies gängige Praxis, wie beispielsweise zum Casini-Bericht). Im Bundestag kommt es im Vergleich wöchentlich nur zu etwa fünf namentlichen Abstimmungen, dagegen sind es im Europäischen Parlament durchschnittlich circa 110 namentliche Abstimmungen pro Sitzungswoche.

Aber ich bin dagegen, dass auch Abstimmungen in Ausschusssitzungen grundsätzlich namentlich erfolgen. Denn im Gegensatz zur Abstimmung im Plenum bedeutet die Abstimmung im Ausschuss einen Zwischenschritt im gesetzgeberischen Prozess. Sie dient oftmals der Verhandlungsvorbereitung mit dem europäischen Rat, unserem Mitgesetzgebern in der EU. Durch die namentliche Bekanntgabe des Abstimmungsverhaltens jedes einzelnen Abgeordneten in dieser Phase des Prozesses erhöht man daher nicht zwangsläufig die Transparenz für die Wähler, sondern schwächt die Verhandlungsposition des Parlaments. Denn nicht nur dem Rat, sondern auch jedweder interessierten Lobbygruppe wird dadurch ein Informationsvorsprung gewährt. Eine namentliche Schlussabstimmung im Ausschuss bedeutet daher nicht, die Interessen der BürgerInnen und Bürger besser zu vertreten - aus diesem Grund habe ich gegen den Casini-Bericht gestimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Constanze Krehl