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Clemens Binninger
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Clemens Binninger von Wilfried M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Binninger,

auf "Abgeordnetencheck.de" findet sich ein Petitionstext mit der Forderung "dass ein Untersuchungsausschuss im deutschen Bundestag eingesetzt wird, der die Fehlentscheidungen und Rechtsbrüche der Regierung Merkel aufarbeitet. Insbesondere sollen die Hintergründe der Entscheidung der Bundeskanzlerin vom September 2015 untersucht werden, die Grenzen nicht länger zu kontrollieren. Das ist einer der größten Skandale der deutschen Nachkriegsgeschichte.
Zu diesem Zweck sollen der relevante Email-Verkehr und die SMS-Nachrichten der Bundeskanzlerin, die Protokolle und alle sonstigen verfügbaren Dokumente des Kanzleramtes und der Ministerien veröffentlicht und die an der Entscheidung Beteiligten als Zeugen vernommen werden. Die Bundeskanzlerin und andere politische Verantwortliche müssen sich für ihr Handeln politisch und juristisch - auch strafrechtlich - verantworten."(1)

Was halten Sie davon?

Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Meißner

1) http://www.abgeordneten-check.de/kampagnen/fuer-einen-untersuchungsausschuss-zu-den-rechtsbruechen-der-regierung-merkel/startseite/aktion/321430Z11553/nc/1/

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Meißner,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich verweise häufig darauf, dass ich an Petitionen auf privaten Plattformen nicht teilnehme, denn einzig bei Petitionen, die an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gerichtet sind, ist die parlamentarische Befassung mit den Anliegen garantiert. Es wäre wünschenswert, dass private Plattformbetreiber deutlicher darauf hinweisen. Ich erlebe immer wieder, dass Bürgerinnen und Bürger enttäuscht darüber sind, dass ihnen suggeriert worden ist, die Unterzeichnung einer Petition in einem privaten Forum habe in jedem Fall zur Folge, dass sich der Gesetzgeber damit beschäftige.

Auch in der Sache bin ich, insbesondere nachdem ich den Petitionstext gelesen habe, von dem Vorhaben nicht überzeugt. Einerseits werden komplexe Zusammenhänge viel zu vereinfacht und verkürzt dargestellt, zum anderen ist der Text nicht korrekt. Ein Beispiel: "Insbesondere sollen die Hintergründe der Entscheidung der Bundeskanzlerin vom September 2015 untersucht werden, die Grenzen nicht länger zu kontrollieren". Unklar ist, was damit gemeint ist. Grenzkontrollen, wie es sie mittlerweile im übrigen etwa an der bayerisch-österreichischen Grenze gibt, sind im Schengenraum nur an den Außengrenzen vorgesehen und können an den Binnengrenzen nur vorübergehend wieder eingeführt werden. Hier stiftet der Text nur Verwirrung.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger