(...) seit 60 Jahren fördern Bund und Länder das Kulturgut von Vertriebenen nach §96 des Bundesvertriebenengesetzes - zum Beispiel auch das Ostpreußische Landesmuseum in Lüneburg. Was die Förderung von Dialekten im Rundfunk angeht, so sind hierfür die Sendeanstalten und sonstigen Rundfunk- und Fernsehanbieter zuständig. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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