
(...) Aus der früheren Aufforderung des Grundgesetzes, die deutsche Einheit mit einer neuen Verfassung zu beschließen, wurde eine Formulierung, die die Deutsche Einheit ausdrücklich als Tatsache (nach Artikel 23 GG alter Fassung durch Beitritt der neuen Länder) anerkennt. Dadurch wird die Einheit nicht mehr die „zwingende“ Voraussetzung für die neue Verfassung. (...)