
(...) Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) lässt unter bestimmten Umständen die Todesstrafe zu. Dies war aber der Kompromiss, der zum Zeitpunkt der Erarbeitung der EMRK vor Jahren erreicht werden konnte. Würde das noch gelten, wäre es aus unserer Sicht inakzeptabel. (...)