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Claudia Roth
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Frage von Herbert M. •

Frage an Claudia Roth von Herbert M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Roth,

ich möchte die offizielle Stellungnahme der Grünen was die Renten der Normalverbraucher bzw. Pensionen der Beamten betrifft. Denn darüber herrscht in unserem Land eine sehr große Ungerechtigkeit. Die Durchschnittsrente liegt bei ca. 1100 € / Monat. Beamte bekommen aber ca. 40% die doppelte und ca. 60% die dreifache Pension von der Druchschnittsrente pro Monat. Ganz zu schweigen von den hohen Beamten. Diese 3 Klassensysteme sorgen für böses Blut. Es soll eine Studie geben - die besagt, dass man die Pensionen nur bis 2035 bezahlen kann - was passiert dann?

Erste Frage:
Wollen die Grünen diese Form der Beamtenpensionszahlungen, mit dieser großen Ungerechtigkeit, so fortführen und wie sieht die Alternative aus?
Zweite Frage:
In welchem Zeitraum sollte eine Anpassung der Normalrente zu den Pensionen durchgeführt werden? (Wie stark ist der politische Wille)
Dritte Frage:
Die Beamten haben außerdem einen großen Vorteil auf dem Gebiet der Gesundheitsversorgung gegenüber dem Normalverbraucher (Privat versichert und im Verhältnis kleiner Beitrag) - in welchem Zeitraum sollte diese Ungerechtigkeit abgeschafft werden?

Gruß
Herbert Mierzwa
Nürnberg

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Mierzwa,

wir erlauben uns, zuerst auf Ihren letzten Punkt einzugehen. In Sachen Gesundheitsversorgung strebt die grüne Bundestagsfraktion mittel- bis langfristig eine Zusammenführung von Gesetzlicher Krankenversicherung, Beihilfe und Privater Krankenversicherung zu einer Bürgerversicherung an. Dies sobald wir den Auftrag der Wählerinnen und Wähler haben, uns an der Bundesregierung zu beteiligen.
Im Hinblick auf die Frage der Altersversorgung gibt es keine einfache Patentlösung. Insbesondere auch deshalb, weil sich immer wieder die Frage stellt, wie belastbar die Zahlen sind, die mit den jeweiligen Systemen in Verbindung gebracht werden. Dass es Unterschiede zwischen der gesetzlichen Rente und der Beamtenversorgung gibt, ist verfassungsrechtlich aufgrund der Grundsätze des Berufsbeamtentums zu einem gewissen Grad vorgegeben. Dies bedeutet aber nicht, dass man nicht darauf achtet, die Diskrepanz in der Höhe der Zahlen zu verkleinern.

Angesichts des so genannten demographischen Wandels, der in den nächsten Jahren bundesweit zu einer Pensionierungswelle führen wird, müssen sich Bund und Länder in jedem Fall Gedanken über die Handhabung der Beamtenversorgung machen. Gleichwohl muss man auch konstatieren, dass die Kürzungen und Sparmaßnahmen der vergangenen 10 bis 15 Jahre auch die Beamtenschaft in die Pflicht genommen haben. In jedem Fall gilt: Der Gesetzgeber muss hier mit Augenmaß sozialverträglich vorgehen. Einseitige Vorstöße zugunsten hochbezahlter Beamter sind dabei sicherlich nicht der richtige Weg. Leider liefert die schwarz-gelbe Koalition im Bundestag hier aktuell ein unverschämtes Beispiel ab, indem sie unter dem Deckmantel einer Gesetzesinitiative zur Fachkräftegewinnung im Bund die lebenslange Versorgung politischer Beamter nicht nur unwesentlich erhöhen will.
Ein Ansatz, den man aus unserer Sicht prüfen sollte, ist die Konzentrierung des Beamtenstatus auf einen neu zu definierenden Kernbereich des öffentlichen Dienstes (Polizei, Justiz etc.). Ziel wäre hier, das Fundament für eine solide gesetzliche Rente durch eine größere Anzahl von Beitragszahlenden zu stärken. Auch dies kann aber nur Teil einer ganzheitlichen Lösung sein.
Einen genauen Zeitraum lässt sich hierzu nicht nennen. Die grüne Bundestagsfraktion ist aber programmatisch bestens aufgestellt, sich im Falle einer Regierungsbeteiligung für die Zukunftsfähigkeit und mehr Gerechtigkeit in der Altersversorgung einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro

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