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Christos Pantazis
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Frage von Burcu A. •

Angesichts der Honorarkürzungen und geplanter Budgetierungen von psychotherapeutischen Leistungen: Wie wollen Sie Praxisschließungen verhindern und die Versorgung seelisch kranker Menschen sichern?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau A.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann gut nachvollziehen, dass die aktuellen Diskussionen viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie auch Patientinnen und Patienten verunsichern. Gerade vor dem Hintergrund bereits langer Wartezeiten und steigender psychischer Belastungen ist die Sorge verständlich, dass zusätzlicher wirtschaftlicher Druck auf Praxen die Versorgung weiter verschlechtern könnte.

Wichtig ist dabei zunächst die Unterscheidung zwischen zwei unterschiedlichen Ebenen: Die vielfach diskutierte Vergütungsabsenkung zum 1. April 2026 ist keine unmittelbare politische Entscheidung des Bundestages oder der Bundesregierung, sondern ein Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses innerhalb der gemeinsamen Selbstverwaltung von Krankenkassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung. Davon getrennt zu betrachten ist der aktuelle Gesetzentwurf zur Stabilisierung der GKV-Finanzen, in dem unter anderem über den zukünftigen Umgang mit extrabudgetär vergüteten Leistungen diskutiert wird.

Hintergrund dieser Debatte ist die insgesamt angespannte Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beitragssätze sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen und würden ohne strukturelle Reformen weiter steigen. Ziel des Gesetzentwurfs ist deshalb, die Finanzierungsgrundlagen der GKV langfristig zu stabilisieren und Ausgabenentwicklungen besser steuerbar zu machen.

Gleichzeitig ist für mich klar: Notwendige finanzielle Konsolidierung darf nicht zulasten der Versorgung psychisch erkrankter Menschen gehen. Psychotherapeutische Versorgung ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Gesundheitssystems. Reformen dürfen deshalb nicht dazu führen, dass wirtschaftlich tragfähige Praxen unter Druck geraten, Behandlungskapazitäten verloren gehen oder sich Wartezeiten weiter verlängern - insbesondere nicht in strukturschwächeren Regionen.

Genau deshalb wird der Gesetzentwurf nun im parlamentarischen Verfahren sehr sorgfältig geprüft werden müssen. Dabei wird insbesondere zu bewerten sein, welche konkreten Auswirkungen einzelne Regelungen auf die Versorgungssicherheit, die Praxissituation und die tatsächliche Behandlungskapazität haben könnten.

Mein Ziel bleibt, die notwendige Stabilisierung der GKV-Finanzen mit einer verlässlichen, wohnortnahen und qualitativ hochwertigen psychotherapeutischen Versorgung in Einklang zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christos Pantazis, MdB

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