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Christoph Strässer
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Frage von Sebastian K. •

Frage an Christoph Strässer von Sebastian K.

Hallo Herr Strässer,

waren Sie bei der Abstimmung zum Frackingverbot abwesend, oder haben Sie sich aktiv enthalten?

Viele Grüße
Sebastian Kroos

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kroos,

vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema Fracking. Meine Position gleich vorweg: Unkonventionelles Fracking ist nicht verantwortbar!

Die SPD hat am 28.04.2016 im Deutschen Bundestag darauf bestanden, ihre eindeutige Haltung zu Fracking mit einer mündlichen Erklärung im Plenum zu erläutern, obwohl eigentlich keine Debatte vorgesehen war.

Die Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen und Linke forderten in ihren Anträgen ein generelles Fracking-Verbot, wollten diese aber ohne eine Debatte im Parlament abstimmen lassen. Das war ein taktisches Manöver und entspricht meiner Auffassung nach nicht dem Anspruch eines offenen Dialogs im Rahmen eines parlamentarischen Verfahrens bzw. einer Debatte. Wir wollten das unkonventionelle Fracking im Münsterland verhindern, unsere Haltung war völlig klar. In der Zielsetzung gab es da keine Differenz. Wohl in der Art und Weise. Deshalb habe ich die Anträge nicht abgelehnt und mich enthalten.

Die jetzt gefundene Regelung zum Fracking ist ein Riesenerfolg und der Durchbruch nach jahrelangen Verhandlungen. Das wurde erreicht durch ein großes Engagement der Zivilgesellschaft und durch die vielen Rückmeldungen von zumeist kritischen Bürgerinnen und Bürgern in den Wahlkreisen. Die Fraktion der SPD im Bundestag hat diese Anregungen aufgenommen und das vorliegende Gesetzespaket durchgesetzt, das Fracking wie in den USA verbietet.

Es hat sehr lange gedauert bis nach der Einbringung des Gesetzespakets im Mai 2015 jetzt die abschließende Beratung erfolgen konnte. Es war höchste Zeit, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen und wir sind froh, dass uns der Abschluss gelungen ist.

Nun zur Sache selbst: Die NRW SPD mit Hannelore Kraft an der Spitze hat sich gemeinsam mit der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat auf der Grundlage des Koalitionsvertrages mit CDU und CSU ein optimales Ergebnis erzielt. Im Ergebnis gibt es jetzt eine doppelte Sperre gegen das Fracking im Schiefergestein wie wir es aus den USA kennen. Zum einen gibt es ein unbefristetes Verbot, das Ende 2021 vom Bundestag überprüft werden soll. Nur eine Mehrheit des Bundestages kann das Verbot wieder aufheben. Ansonsten besteht das Verbot weiter. Bis dahin können maximal vier Probebohrungen durchgeführt werden. Zum anderen haben - als zweite Absicherung - die jeweiligen Bundesländer die Möglichkeit die Probebohrungen zu untersagen. Der Ländervorbehalt war für uns entscheidend. Hannelore Kraft hat immer gesagt, dass es kein Fracking in NRW geben wird, so lange sie Ministerpräsidentin ist. Faktisch wird es also ein klares Fracking-Verbot in NRW geben.

Für uns als SPD war es zentral, dass der Deutsche Bundestag über das weitere Verfahren zum Fracking im Schiefergestein entscheidet. Am Ende der wissenschaftlichen Forschung wird sich der Deutsche Bundestag wieder mit dem Thema befassen. Entgegen der Vorschläge aus der Union wird dann keine Expertenkommission über den Einsatz von Fracking entscheiden, sondern das gewählte Parlament. Auch dies ist ein Erfolg der nordrhein-westfälischen SPD, die eine mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattete Expertenkommission immer abgelehnt hat. Nur wenn der Bundestag im Jahr 2021 das Verbot aktiv aufhebt, wäre kommerzielles, unkonventionelles Fracking in Deutschland möglich. Das war uns wichtig, weil wir nicht wollten, dass sich demokratisch legitimierte Abgeordnete ihrer Verantwortung entledigen. Wir sind insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Wahlkreis verantwortlich und wollen uns dem stellen.

Bevor die Fracking-Debatte vor einigen Jahren begann, gab es bereits Erdgasförderung in Deutschland, hauptsächlich in Niedersachsen. Dort wurde über fünfzig Jahre ebenfalls eine Art Fracking betrieben, die sich aber fundamental von dem Fracking unterscheidet, das wir aus den USA kennen. Ohne diese Art des zusätzlichen Frackings in der herkömmlichen Erdgasförderung würde diese über kurze Zeit zum Erliegen kommen.

Wir wissen, dass auch die herkömmliche Erdgasförderung mit Risiken verbunden ist. Unser Ziel war und ist es aber nicht die Erdgasförderung in Deutschland komplett zu beenden. So sehen es auch die Landtagsfraktionen von Bündnis90/Die Grünen in Niedersachsen und Baden-Württemberg wo sie in Regierungsverantwortung sind und in entsprechenden Landtagsentschließungen bzw. in Koalitionsverträgen, wo sie klar zwischen unkonventionellen und konventionellen Erdgas unterscheiden.

Mit dem neuen Gesetzespaket gibt es aber neue Regelungen auch für diese Form der Erdgasförderung. Dazu gehören mehr Prüfungen auf umweltverträgliche Formen der Förderung und der Entsorgung von Abfällen und eine bürgerfreundlichere Regelung bei Erdbebenereignissen durch eine Umkehrung der Beweislast.

Für Deutschland ist das Gesetzespaket ein Stoppschild für Fracking wie von der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger gewünscht. Und es gibt auch ein international vielbeachtetes Signal, dass Deutschland die Energiewende ohne Fracking vorantreibt.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Strässer